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Produkte Kategorie I

Produkte Kategorie I

PSA Produkte der Kategorie I

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sorgen für die Sicherheit der Person im Berufsalltag und in der Freizeit. Umso wichtiger ist es, dass Schutzbrillen, wie Sonnenbrillen, Laserschutzbrillen oder andere Augenschutzgeräte die gesetzlichen Normen erfüllen, sodass ihre Schutzfunktion gewährleistet ist.

Im Frühjahr 2016 ist die neue PSA Verordnung 2016/425 in Kraft getreten. Zwei Jahre lang, bis zum 20. April 2018, ist die alte PSA Richtlinie 89/686/EWG für die Prüfung und Zertifizierung von persönlicher Schutzausrüstung weiterhin und ausschließlich gültig. In dieser Zeit können sich Hersteller und Inverkehrbringer von PSA Produkten auf die neuen Anforderungen einstellen.

In diese Kategorie fallen:

  • Sonnenbrillen (für Erwachsene und Kinder)
  • Sonnenschutzfilter für den allgemeinen Gebrauch
  • Skibrillen
  • Sonstige Sportbrillen (z. B. Schwimmbrillen)

Vertrauen ist gut - DIN-Geprüft ist besser

DIN-Geprüft

Durch eine DIN-Geprüft Zertifizierung wird diese – in einer neutralen Prüfstelle ermittelte und die geprüfte, zertifizierte und überwachte Qualität - dargestellt. Das Zeichen dokumentiert die Übereinstimmung mit in Normen festgelegten Anforderungen.

Prüfgrundlagen

Grundlage für die Prüfung und Zertifizierung sind sind die folgenden Normen:

  • DIN EN ISO 12312-1 und DIN EN ISO 12311 - Augen- und Gesichtsschutz - Sonnenbrillen und ähnlicher Augenschutz - Teil 1: Sonnenbrillen für den allgemeinen Gebrauch
  • DIN EN ISO 12312-1 und DIN EN ISO 12312-2 - Persönlicher Augenschutz - Sonnenbrillen und Sonnenschutzfilter für den allgemeinen Gebrauch und Filter für die direkte Beobachtung der Sonne
  • DIN EN 174 - Persönlicher Augenschutz - Skibrillen für alpinen Skilauf

Qualitätskriterien

In ihnen werden die Anforderungen und Prüfverfahren für für Produkte der Kategorie 1 definiert. Die folgenden Qualitätskriterien sind Gegenstand der Prüfung:

  • Optische Wirkung
  • Abbildungsfehler
  • Transmissionsverhalten
  • Künstliche Alterung
  • Allgemeine Anforderungen an die Konstruktion (Ergonomie)
  • Mechanische Anforderungen
  • Brandverhalten
  • Prüfung von Beschichtungen
  • Informationsbroschüren

Der Weg zum Zeichen

DIN-Geprüft

DIN-Geprüft

DIN-Geprüft ist das Qualitätszeichen für die geprüfte und überwachte Übereinstimmung eines Produktes mit in DIN-, DIN EN- oder DIN EN ISO-Normen und in Zertifizierungsprogrammen festgelegten Anforderungen, sowie für regelmäßig durchgeführte Überwachungen der werkseigenen Produktionskontrolle.

DINplus

DINplus

DINplus ist das Qualitätszeichen für die geprüfte und überwachte Übereinstimmung eines Produktes mit Normen und zusätzlichen Anforderungen, wie z. B. qualitäts- und umweltrelevante Maßnahmen in der Produktion, sowie für jährlich durchgeführte Überwachungen der werkseigenen Produktionskontrolle. Das "Plus an Qualität"!

Dokumente

pdf Zertifizierungsprogramm Kategorie 356 KB Download
pdf Merkblatt Europäische und National Anforderungen PSA 68 KB Download
pdf Broschüre Augenschutz 498 KB Download
pdf Flyer Augenschutz für Verbraucher 491 KB Download
pdf Allgemeine Geschäftsbedingungen 273 KB Download
pdf Prüfungs-, Registrierungs- und Zertifizierungsordnung 258 KB Download

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Welche Vorteile bietet mir die Prüfung von Augenschutzgeräten?

Mit unseren weltweit anerkannten und neutralen Prüfzeichen sichern Sie sich das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner. Gleichzeitig dokumentieren Sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und den hohen Qualitätsstandard Ihrer Augenschutzgeräte. So beugen Sie zusätzlichen Kosten und ungewollten Verzögerungen vor und ermöglichen eine schnellere Erschließung nationaler und internationaler Märkte. Zudem sind Sie durch unsere Experten bestens für die Umstellung auf die PSA Verordnung 2016/425 vorbereitet.

Welche Änderungen bringt die Umstellung auf die PSA Verordnung 2016/425 mit sich?

Verbunden mit der neuen Rechtsform, beinhaltet die PSA Verordnung eine neue Struktur ohne nationalen Interpretationsspielraum, überarbeitete und erweiterte Definitionen und Konkretisierungen der Risikokategorien. Dies bedeutet, dass die PSA Verordnung 2016/425 für mehr Klarheit und Verständlichkeit bei allen Beteiligten sorgt.

Wann löst die PSA Verordnung 2016/425 die PSA Richtlinie 89/686/EWG ab?

Am 20. April 2016 ist die neue PSA Verordnung 2016/425 in Kraft getreten. Zwei Jahre lang, ist die PSA Richtlinie 89/686/EWG für die Prüfung und Zertifizierung von persönlicher Schutzausrüstung weiterhin und ausschließlich gültig. In dieser Zeit können sich Hersteller und Inverkehrbringer von Augenschutzgeräten auf die neuen Anforderungen einstellen. Ab 21. April 2018 ist dann ausschließlich die PSA Verordnung 2016/425 gültig.

Mit welchen Services unterstützt mich DIN CERTCO bei der Umstellung?

Um Sie bestmöglich bei der Umstellung auf die PSA Verordnung 2016/425 zu unterstützen, bieten wir Ihnen folgende Services an:

  • Workshops und Inhouse-Schulungen
  • Entwicklungsbegleitende Prüfungen

Wie erfolgt die Eingruppierung von PSA-Produkten in die Risikogruppen?

Im Anhang I der PSA-Richtlinie 89/686/EWG sind drei PSA-Kategorien definiert. Die Zuordnung der PSA-Produkte in die einzelne Risikogruppe erfolgt nach der zu erwartenden Verletzungsschwere, die durch die Schutzausrüstung vermindert werden soll. Die Kategorisierung eines PSA-Produktes ist nicht immer eindeutig.

Was ist eine Konformitätserklärung?

Mit einer Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass seine Produkte den europäischen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Der Konformitätserklärung vorausgehend ist die Konformitätsbewertung. Hierbei wird das Produkt hinsichtlich der geforderten Vorgaben untersucht. Dies geschieht mittels der EG-Baumusterzertifizierung.

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Konformitätsbewertung und prüfen Ihre Produkte nach der betreffenden EU-Regelungen, wie der PSA-Richtlinie 89/686/EWG sowie allen relevanten harmonisierten Normen für PSA-Produkte. Mit der Anbringung des CE-Kennzeichens auf dem Produkt macht der Hersteller seine Konformitätserklärung sichtbar.

Was ist ein CE Zeichen?

Die Abkürzung „CE“ bedeutet “Communauté Européenne”, der französische Begriff für „Europäische Gemeinschaft“. Der Hersteller dokumentiert mit dem CE-Kennzeichen die Konformität seiner Produkte mit den europäischen rechtlichen Anforderungen, d. h. seine Waren entsprechen den Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union. Der europäische Warenverkehr soll somit vereinfacht werden. Das CE-Kennzeichen ist Voraussetzung für die Vermarktung aller Produkte auf den europäischen Märkten.

Wichtig ist: DIN CERTCO vergibt keine CE-Kennzeichen, sondern die CE-Kennzeichnung ist die eigenverantwortliche Erklärung des Herstellers gegenüber der Marktaufsicht und den Verbrauchern, dass seine Produkte mit allen für die Produkte anzuwendenden europäischen Richtlinien konform sind.

DIN CERTCO unterstützt die Hersteller auf dem Weg dorthin.

Was ist eine EG-Baumusterzertifizierung?

Die EG-Baumusterprüfung ist das Verfahren, mit dem eine zugelassene Prüfstelle, wie beispielweise das DIN CERTCO PZA, feststellt und bescheinigt, dass das PSA-Produkt den einschlägigen Bestimmungen der PSA Richtlinie 89/686/EWG entspricht. Für PSA Produkte der Kategorie II und III ist eine EG-Baumusterzertifizierung Pflicht.

Warum Augenschutz?

Das Auge ist unser wichtigstes Sinnesorgan. Rund 90 % der Sinneseindrücke nehmen wir mit dem Auge wahr. Kein anderes Organ vermittelt uns so viele Informationen. Durch Licht kann der Mensch seine Umgebung erkennen und orientieren.

Licht bzw. Strahlung hat positive physiologische und psychologische Wirkungen; Licht und Strahlung sind für unser aller Gesundheit und für unser Wohlbefinden unabdingbar. Die positiven Effekte des Lichts treten nur in einem eng begrenzten Bereich der Strahlungsstärke auf, denn zu viel Licht und Strahlung schaden dem Auge. Wichtig ist es also, Haut und Augen gegen Negativ-Einflüsse jeglicher Art zu schützen.

Ursachen für Augenschädigungen

Augenschädigungen können durch vielerlei Einwirkungen auftreten. Bei mechanischen und chemischen Gefährdungen ist dies offensichtlich. Anders hingegen verhält es sich bei Schädigungen durch optische Strahlung. Diese kann auftreten durch natürliche Quellen (Sonne) oder durch künstliche Quellen (heiße Körper, Schweißen und Schneiden mit Brennern, beim Umgang mit Lasern, beim Arbeiten an elektrischen Anlagen).

Auswirkung der optischen Strahlung auf die Augen

Die Eindringtiefe optischer Strahlung ist von der Wellenlänge abhängig. Während kurzwellige Strahlung (UV-Strahlung) und langwellige IR-Strahlung bereits an der Oberfläche von Haut oder Auge absorbiert werden, dringen die sichtbare Strahlung und die im nahen infraroten Spektralbereich tief ins Gewebe oder in die Haut ein. Auch sind Art und Schwere eines durch optische Strahlung hervorgerufenen Effekts von der Intensität der Strahlung und von der Dosis abhängig. Die potentiellen Verletzungen sind vielfältig und in den meisten Fällen irreparabel.

Wie ist das Auge aufbgebaut?

Die wesentlichen Teile des menschlichen Auges sind:

  • Hornhaut
  • Bindehaut
  • Iris oder Regenbogenhaut
  • Linse
  • Glaskörper
  • Netzhaut mit der Fovea, dem Ort des schärfsten Sehens
  • Aderhaut
  • Lederhaut

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