Jeder Kunde der DIN CERTCO GmbH hat die Möglichkeit sich bezogen auf eine Prüfungs- oder Zertifizierungsdienstleistung zu beschweren, egal ob es eine Rechnung, Prüf- oder Zertifizierungsaussage betrifft. DIN CERTCO akzeptieren jede Art der Übermittlung einer Beschwerde z. B. über unser Kontaktformular, per Post, telefonisch oder persönlich. DIN CERTCO bestätigt den Eingang einer Beschwerde schriftlich, üblicherweise binnen einer Woche ab Beschwerdeeingang.
Wenn sich eine Beschwerde auf mindestens einen der folgende Punkte bezieht:
- die Ablehnung, eine Zertifizierung fortzusetzen,
- Verlangen nach Korrekturmaßnahmen,
- Änderungen/Einschränkung des Zertifikatsgeltungsbereichs,
- Entscheidungen, eine Zertifizierung abzulehnen, auszusetzen oder zurückzuziehen
wird eine solche Beschwerde als Einspruch behandelt.
Um Interessenkonflikte bei der Bearbeitung einer Beschwerde/eines Einspruches zu vermeiden, sind Entscheidungen von unabhängigem Personal zu treffen. Die Zertifizierungsstelle übersendet nach Bearbeitung und Analyse eines Einspruchs/ einer Beschwerde eine Stellungnahme mit der Begründung oder gegebenenfalls der Revision der Entscheidung.
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