Update 2025 – Neuer Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen

| 12.02.2026

Update 2025 – Neuer Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat den Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen turnusgemäß überarbeitet und im August 2025 im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht.

Der neue Mindeststandard ist für alle Verpackungen verbindlich, die ab dem 1. Januar 2026 in Verkehr gebracht werden. Ziel der Überarbeitung ist es, die Anforderungen der kommenden EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR, Artikel 6) frühzeitig zu berücksichtigen und die Lesbarkeit für Verpackungshersteller zu verbessern.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Anpassung an die PPWR-Regelungen (Artikel 6): Der Mindeststandard wurde inhaltlich und strukturell auf die EU-Vorgaben ausgerichtet.
  • Umstrukturierung der Kapitel: Die Gliederung wurde überarbeitet, um die Anwendung insbesondere für Hersteller zu erleichtern.
  • Definitionen präzisiert: Begriffe wie Bemessungsgegenstand und Verpackungsgruppenbildung wurden überarbeitet und klarer gefasst.
  • Bemessungsmethodik unverändert: An der grundlegenden Methodik zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.

Für Unternehmen, die die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen durch DIN CERTCO bewerten lassen möchten, gelten die neuen Vorgaben des Mindeststandards ab dem 01.01.2026 als verbindliche Grundlage. Wir stehen Ihnen selbstverständlich für Rückfragen zur praktischen Umsetzung sowie zur Bewertung Ihrer Verpackungen nach den aktualisierten Kriterien zur Verfügung.

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