Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 01.09.2023 – Auswirkungen auf die Registrierung
Berlin | 15.05.2023

Am 31.03.2023 hat der Bundesrat die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Der Beschluss ist unter der Nummer „Drucksache 70/23“ hier zu finden.
Wenn die Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 01.09.2023 in der obigen Fassung in Kraft tritt, wird die
verpflichtend für die Registrierung von retroreflektierenden Kennzeichenschildern, Stempelplaketten, Plakettenträgern, Reflexstoffen und Heißprägefolien.
Die bisher referenzierte DIN 74069:2016-05 findet gemäß der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung keine Anwendung mehr.
Wir empfehlen, vorhandene Registrierungen von Stempelplaketten, Plakettenträgern, Reflexstoffen und Heißprägefolien rechtzeitig umzustellen und bei zukünftigen Registrierungen die aktuelle DIN 74069:2022-10 zu berücksichtigen.