Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 01.09.2023 – Auswirkungen auf die Registrierung

Berlin | 15.05.2023

Am 31.03.2023 hat der Bundesrat die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Der Beschluss ist unter der Nummer „Drucksache 70/23“ hier zu finden.

Wenn die Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 01.09.2023 in der obigen Fassung in Kraft tritt, wird die

DIN 74069:2022-10

verpflichtend für die Registrierung von retroreflektierenden Kennzeichenschildern, Stempelplaketten, Plakettenträgern, Reflexstoffen und Heißprägefolien.

Die bisher referenzierte DIN 74069:2016-05 findet gemäß der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung keine Anwendung mehr.

Wir empfehlen, vorhandene Registrierungen von Stempelplaketten, Plakettenträgern, Reflexstoffen und Heißprägefolien rechtzeitig umzustellen und bei zukünftigen Registrierungen die aktuelle DIN 74069:2022-10 zu berücksichtigen.

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