Jahresgebühren: Jährliche Benutzungsgebühr für das Kompostierbarkeitszeichen („Keimling“) gemäß § 9 der Markensatzung von European Bioplastics e. V. + Gebühren je Zertifikat/Registrierbescheid für den Keimling und das DIN-Geprüft-Zeichen
Verlängerung: Bei Erreichen des Gültigkeitsdatums kann ein Antrag auf Verlängerung eingereicht werden, um das Zertifikat/Registrierbescheid um weitere 3 bzw. 6 Jahre aufrecht zu erhalten. Das Verfahren der Verlängerung wird gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Bei Antragstellung ist wieder das Datenblatt und die Zusammensetzung anzugeben.
Überwachung: für zertifizierte Produkte muss jedes Jahr eine Überwachungsprüfung durchgeführt werden: jährlich: ein Infrarot-Transmissionsspektrum und eine Schichtdickenmessung, einmal während der 3-jährigen Laufzeit zusätzlich eine chemische Analyse; Für registrierte Werkstoffe / Halbzeuge gilt derselbe Prüfumfang, jedoch im 2-Jahres Rhythmus.
Für Unterzertifikate ist keine Überwachung durchzuführen, da sie durch das Hauptzertifikat / den Hersteller abgedeckt ist. Ausnahme: wenn das Unterzertifikat auch eine Fertigungsstätte ist.