FAQs

Die FAQs behandeln nur die Bereiche „Industriell kompostierbare Produkte“ und „Zusatzstoffe nach DIN EN 13432“. Diese Bereiche könnten im FAQ-Modul abgebildet werden.

Im Folgenden finden die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themen „Industriell kompostierbare Produkte“ und „Zusatzstoffe nach DIN EN 13432“

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Was ist der Unterschied zwischen dem Keimling / Seedling / DIN-Geprüft industriell kompostierbar?

Beide Zeichen basieren auf der DIN EN 13432 und ggf. weiteren nationalen und internationalen Normen und beziehen sich auf die industrielle Kompostierung. Während der Keimling / Seedling von DIN CERTCO als Zertifizierungsstelle für den Zeicheninhaber European Bioplastics e.V. ausgegeben wird, ist das DIN-Geprüft industriell Kompostierbarkeitszeichen ein eigenes DIN CERTCO Zeichen. Beide Zeichen können einzeln, alternativ oder gleichzeitig genutzt werden und dokumentieren die Abbaubarkeit Ihrer Produkte in industriellen Kompostieranlagen.

Was kann ich zertifizieren lassen? Was ist ein Produkt / ein Werkstoff / ein Halbzeug?

Zertifizierbar sind industriell kompostierbare Produkte aus biologisch abbaubaren Werkstoffen, aber auch der / die Werkstoff(e) und das / die Halbzeug(e) selber.

Ein Produkt ist ein fertiges Endprodukt, z. B. Strohhalm, Becher, Deckel, Beutel etc. Ein Werkstoff ist z. B. ein Granulat, ein Halbzeug ist z. B. eine Folie.

Wie lange sind die Zertifikate gültig und was kann ich mit dem Zertifikat bzw. mit dem Zeichen machen?

Das Zertifikat für Produkte ist 3 Jahre gültig und man erhält das Zeichennutzungsrecht für den Keimling und / oder das DIN-Geprüft Zeichen. Sie sind dann berechtigt, die international bekannten Zeichen auf vielfältige Weise in Ihrer Kommunikation einzusetzen. Ob im Internet, in einer Anzeige oder Broschüre sowie in allen anderen Werbemitteln und ggf. auf dem Produkt können Sie Ihren Wettbewerbsvorteil sichtbar machen – aber bitte stets in Verbindung mit der dazugehörigen Registernummer.

Der Registrierbescheid für Werkstoffe und Halbzeuge ist 6 Jahre gültig; das Nutzungsrecht des Keimlings beschränkt sich hier auf den Einsatz des Zeichens für Werbezwecke.

Was ist ein Unterzertifikat?

Sollten Sie ein von DIN CERTCO zertifiziertes Erzeugnis direkt von dem Hersteller kaufen und möchten dieses gerne im eigenen Namen vertreiben und den Keimling und / oder das DIN-Geprüft Zeichen nutzen oder sind Sie eine Fertigungsstätte, die zertifizierte Erzeugnisse für ein anderes Unternehmen fertigt, und möchten gerne ein eigenes Zertifikat und Zeichennutzungsrecht erhalten? Dann können Sie mit dem Einverständnis des Hauptzertifikatinhabers ein Unterzertifikat beantragen. Sie haben die Wahl zwischen einer eigenen Registernummer oder der Registernummer des Herstellers und erhalten ein Unterzertifikat mit geringerem Zertifizierungsaufwand und geringeren Zertifizierungskosten. Die Überwachung ist durch das Hauptzertifikat abgedeckt (außer wenn Unterzertifikat für Fertigungsstätte). Das Unterzertifikat ist stets in allen Belangen abhängig vom Hauptzertifikat.

Was kostet ein (Unter)Zertifikat?

Wir arbeiten transparent und berechnen die Zertifizierungskosten nach unserer jeweils aktuellen Gebührenordnung. Die Kosten einer Erstzertifizierung liegen circa zwischen 2.200 EUR und 3.400 EUR; die Kosten für die Erstellung eines Unterzertifikats liegen circa zwischen 1.100 EUR und 1.400 EUR.

Muss ich noch mehr bezahlen?

Nach der Erstzertifizierung fallen jährlich die Lizenzgebühren zur Nutzung des Keimlings und / oder DIN-Geprüft Zeichen an. Weitere Kosten entstehen bei der Verlängerung eines Zertifikats und bei der Überwachung und sind der Gebührenordnung zu entnehmen.

Was bedeutet Jahresgebühr, Verlängerung und Überwachung?

Jahresgebühren: Jährliche Benutzungsgebühr für das Kompostierbarkeitszeichen („Keimling“) gemäß § 9 der Markensatzung von European Bioplastics e. V. + Gebühren je Zertifikat/Registrierbescheid für den Keimling und das DIN-Geprüft-Zeichen

Verlängerung: Bei Erreichen des Gültigkeitsdatums kann ein Antrag auf Verlängerung eingereicht werden, um das Zertifikat/Registrierbescheid um weitere 3 bzw. 6 Jahre aufrecht zu erhalten. Das Verfahren der Verlängerung wird gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Bei Antragstellung ist wieder das Datenblatt und die Zusammensetzung anzugeben.

Überwachung: für zertifizierte Produkte muss jedes Jahr eine Überwachungsprüfung durchgeführt werden: jährlich: ein Infrarot-Transmissionsspektrum und eine Schichtdickenmessung, einmal während der 3-jährigen Laufzeit zusätzlich eine chemische Analyse; Für registrierte Werkstoffe / Halbzeuge gilt derselbe Prüfumfang, jedoch im 2-Jahres Rhythmus.

Für Unterzertifikate ist keine Überwachung durchzuführen, da sie durch das Hauptzertifikat / den Hersteller abgedeckt ist. Ausnahme: wenn das Unterzertifikat auch eine Fertigungsstätte ist.

Was kann mit einem Zertifikat zertifiziert werden, warum geht manches nur getrennt (z. B: Becher + Deckel, Müll- und Einkaufsbeutel, was umfasst der Begriff „Geschirr“?)

European Bioplastics e.V. hat in seinem Zertifizierungsprogramm die Regeln für die Zertifizierung festgelegt.

Hier wird z. B. nach Anwendungsbereichen der Produkte unterschieden:

Müllbeutel und Einkaufstaschen können nicht in einem Zertifikat zusammengefasst werden, ebenso wie Becher und Deckel (außer in wenigen Ausnahmefällen).

Daher kann „Geschirr“ auch keine Becher und Deckel umfassen, sondern nur Teller, Schüsseln, Platten etc. Becher und Deckel erhielten dann ein separates Zertifikat.

Was muss ich tun, um mein Produkt / Werkstoff / Halbzeug zertifizieren zu lassen?

Sie füllen unser Antragsformular aus und senden uns dieses per E-Mail zu (environment at dincertco.de)

Wie fülle ich den Antrag aus?

Hier können Sie einen Musterantrag für eine Erstzertifizierung sehen.

Bitte lesen Sie den Antrag sorgfältig und setzen Sie Ihre Kreuze an den gewünschten Stellen. Bitte füllen Sie das Datenblatt mit allen erforderlichen Angaben über die Zusammensetzung Ihres Produktes / Werkstoffs / Halbzeugs aus und vergessen Sie bitte nicht, den Antrag zu unterzeichnen und zu stempeln.

Welche Informationen benötigt DIN CERTCO, um meinen Antrag möglichst schnell zu bearbeiten?

Zur Vermeidung von Zeitverlust durch Rückfragen sind die Angaben auf dem Datenblatt von hoher Wichtigkeit, denn eine Bewertung Ihres Produkts / Werkstoffs / Halbzeugs kann nur erfolgen, wenn u. A. die Informationen der Zusammensetzung vollständig sind und es deutlich erkennbar ist, ob Sie ein Produkt / Werkstoff / Halbzeug zur Zertifizierung / Registrierung beantragen. Senden Sie uns zeitglich mit dem Antrag auch gerne die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Inhaltsstoffe zu. Sollten wir dennoch Fragen haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wie beantrage ich BPI / ABA / REAL?

Wenn Sie an einer Zertifizierung durch das Biodegradable Products Institute (BPI) für den amerikanischen und kanadischen Markt interessiert sind, an einer Zertifizierung für die Märkte in Australien und Neuseeland (Australasien) nach der Norm AS 4736 durch Australasian Bioplastics Association (ABA) und dem dortigen Zertifizierungssystem, oder an einer Zertifizierung für den britischen Markt nach dem REAL-Schema, so finden Sie die jeweiligen Kontaktdaten auch auf unserem Antragsformular. Wenn Sie mit einer Erstzertifizierung neben den Keimling und / oder DIN-Geprüft auch an BPI / ABA / REAL interessiert sind, setzen Sie Ihre Kreuze in unserem Antragsformular entsprechend, so dass unsere Bewertung die Anforderungen dieser Zertifizierungen berücksichtigen kann. Ein separater Antrag direkt bei BPI und / oder ABA und/ oder REAL ist dennoch jeweils erforderlich.

Was ist eine Vor- Bewertung? Was mache ich, nachdem ich das Bewertungsergebnis erhalten habe?

Die Bewertung ist das Ergebnis, das Sie nach vollständiger Prüfung der eingereichten Informationen und Unterlagen von uns erhalten. Die Vor-Bewertung enthält Informationen über den für eine Zertifizierung erforderlichen Prüfumfang bzw. erforderlichen Prüfberichte.

Wenn noch keine Prüfberichte vorliegen und Sie die Prüfungen durchführen lassen möchten, erstellen wir Ihnen gerne unser Angebot über die Kosten der Prüfungen und assistieren Ihnen bei der Beauftragung eine von DIN CERTCO anerkanntes Prüflabor. Alternativ ist es selbstverständlich möglich, dass Sie die erforderlichen Prüfungen in einem von DIN CERTCO anerkannten Labor direkt beauftragen.

Welche Prüfungen muss ich durchführen lassen?

Den Umfang der erforderlichen Prüfungen erhalten Sie mit unserer Vor-Bewertung und richtet sich nach der individuellen Zusammensetzung Ihres Produkts / Werkstoffs / Halbzeugs.

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorbewertung und einer Bewertung?

Die häufigste Frage, die wir gestellt bekommen ist: welche Prüfungen muss ich durchführen lassen und was kostet das? Diese Information muss oftmals im Unternehmen noch einmal geprüft werden, bevor der Zertifizierungsprozess gestartet werden kann.

Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit über eine sogenannte Vorbewertung genau diese Informationen zu erhalten. Sollte das Zertifizierungsverfahren dann aufgenommen werden, wird die bereits geleistete Zahlung der Vorbewertung mit den weiteren Zertifizierungskosten verrechnet.

Was kostet die Prüfung?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht.

Im worst case einer Komplettprüfung kann ab 20.000 EUR aufwärts gerechnet werden. Damit wir Ihnen für Ihr Produkt / Werkstoff / Halbzeug diese Frage individuell beantworten können, sind die vollständigen Informationen aus dem Antrag und die Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Inhaltsstoffe für die Bewertung erforderlich.

Wann ist ein Infrarot- Spektrum, eine chemische Analyse, ein Desintegrationstest, ein Ökotoxizitätstest, ein vollständiger biologischer Abbau erforderlich?

Folgende Prüfungen können zur Zertifizierung erforderlich sein:

  • Chemische Charakterisierung (Schwermetalle und andere toxische Substanzen)
  • Prüfung auf vollständige biologische Abbaubarkeit /Desintegration unter praxis-relevanten Kompostierungsbedingungen
  • Bestimmung der Qualität der Komposte (Ökotoxizitätstest an 2 Pflanzenarten)
  • Infrarot-Spektrum zur Identifikation des Werkstoffes
  • Bei der Zertifizierung entsprechend AS 4736 wird zusätzlich die Prüfung auf Regenwurmtoxizität erforderlich

Wie lange dauert die Prüfung?

Das kommt auf die Prüfung an. Einige Prüfungen bedürfen einer Vorbereitung z. B. der Prüfmuster, bevor die eigentlich Prüfung starten kann. Unsere anerkannten Labore sind alle gut ausgelastet, so dass die Prüfung auch nicht immer sofort nach Eingang der Prüfmuster starten kann.

Bei einer Komplettprüfung kann man mit bis zu 9 Monate oder gar 1 Jahr rechnen. Ein „einfacher“ Ökotoxizitätstest kann eine Dauer von 2 Monaten haben, eine chemische Analyse ca. 6 Wochen und ein IR-Spektrum ca. 4 Wochen. Die Dauer einer Prüfung hängt also von mehreren Faktoren ab und kann immer nur im individuellen Fall geklärt werden.

Welche Muster muss ich für die Prüfung einreichen?

Nachdem Sie unsere Bewertung erhalten haben und Sie ggf. unser Angebot über die Prüfkosten erhalten und angenommen haben, werden wir Ihnen die Prüfkosten zunächst vorab in Rechnung stellen. Nach Zahlungseingang teilen wir Ihnen dann die erforderlichen Mustermengen mit sowie die Lieferanschrift des jeweiligen Labors.

Warum muss ich die Prüfkosten vorab bezahlen?

DIN CERTCO ist eine Zertifizierungsstelle, die als zusätzliche Serviceleistung die Prüfung in einem anerkannten Labor gerne für Sie übernimmt und koordiniert. Als privatwirtschaftlich agierendes Unternehmen ist es uns nicht möglich, mit sämtlichen Kosten einer Produktprüfung in Vorleistung zu gehen.

Wie wird das Labor beauftragt?

Sie können die von DIN CERTCO anerkannten Labore in unserer Liste einsehen und diese direkt kontaktieren. Gerne übernehmen auch wir die Prüfbeauftragung für Sie und erstellen Ihnen vorab unser Angebot. Sprechen Sie uns an.

Warum sind so viele Schritte nötig, bis endlich eine Prüfung beauftragt werden kann?

Der Weg zum Zertifikat scheint kompliziert, ist es aber nur ein bisschen. Der Grund liegt darin, dass jedes Produkt, jeder Werkstoff und jedes Halbzeug eine individuelle Zusammensetzung hat. Daher muss jeder Antrag intensiv geprüft werden, und u. U. müssen weitere Unterlagen und Informationen angefordert werden. In dem spezifischen Feld der biologisch abbaubaren Produkte und Werkstoffe / Halbzeuge kann keine Standardisierung vorgenommen werden.

Die Verwendung von bereits von DIN CERTCO registrierten und / oder zertifizierten Bestandteilen in dem zu zertifizierenden Produkt / Werkstoff / Halbzeug kann den Prüfumfang reduzieren und den Zertifizierungsprozess erleichtern.

Wie lange dauert es dann, bis ich mein Zertifikat erhalte?

Sobald die Prüfberichte vollständig vorliegen, werden dieser einer letzten Bewertung unterzogen. Bei abschließender, positiver Bewertung erhalten Sie i. d. R. nach ca. 10 Tagen Ihr Zertifikat.

Welche Möglichkeiten der Zertifizierung im Umweltbereich gibt es noch?

Neben den Keimling und dem DIN-Geprüft Zeichen für die industrielle Kompostierung bieten wir weitere Zertifizierungen im Umweltbereich an:

Sind unsere zertifizierten Produkte von der Single Use Plastics Direktive betroffen?

Bitte kontaktieren Sie uns über info@dincertco.de.

Welche Zusatzstoffe deckt dieses Zertifizierungsprogramm ab?

Das Zertifizierungsprogramm ist ausgelegt auf Druckfarben, anorganische Pigmente, organischen Farbstoffe, Master-Batches aber auch andere biologisch abbaubare Zusatzstoffe (z.B. Klebstoffe, Beschichtungen, Verarbeitungshilfsmittel u. ä.).

Was sind die Vorteile einer Zertifizierung im Bereich Zusatzstoffe?

Zertifizierungen schaffen Vertrauen. Ein neutrales Qualitätszeichen bietet die Möglichkeit zur Kennzeichnung und bestätigt klar und eindeutig die Unbedenklichkeit eines Zusatzstoffes für den Kompostierungsprozess.

Was kostet eine Zertifizierung?

Gemäß Gebührenordnung sind die Gebühren einer "einfachen" Zertifizierung für Zusatzstoffe für alle Antragsteller identisch. Die Prüfkosten sind darin nicht enthalten. Unsere Gebührenordnung finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Dokumente“. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an.

Wie lange ist eine Zertifizierung gültig?

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Welche Prüfungen werden durchgeführt?

Folgende Prüfungen können erforderlich werden um die ökotoxikologische Unbedenklichkeit und eine ausreichende biologische Abbaubarkeit zu garantieren:

  • Chemische Prüfungen, wie der Gehalt an Schwermetallen und Halogenverbindungen
  • Test auf vollständige Abbaubarkeit im Laborversuch
  • Ökotoxikologische Prüfungen anhand eines Pflanzen- und ggf. eines Regenwurmtoxizitätstests
  • Ein Infrarot-Transmissionsspektrum

Der genaue Umfang der Prüfung hängt von der Zusammensetzung des Additivs und der beantragten Zertifizierungsgrundlagen ab.

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Wir beantworten gerne Ihre Fragen

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DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH