Gäste-/Fremdenführer sind Repräsentanten der Städte, Regionen und Länder, für die sie qualifiziert sind.
Es hängt in hohem Maße von Ihnen ab, ob sich Besucher willkommen fühlen, länger bleiben möchten oder die Entscheidung treffen, wiederzukehren. Sie tragen daher beträchtlich zum Ansehen eines Reiseziels bei.
Um den Anspruch auf Qualität und Kompetenz zu rechtfertigen, wurde unter dem Dach der Europäischen Normungsorganisation CEN die Europäische Norm
- DIN EN 15565 "Tourismus-Dienstleistungen - Anforderungen an Ausbildungsdienstleistungen und Qualifikationsprogramme von Gäste-/Fremdenführern"
erstellt. Hiermit wurde nun erstmals ein einheitlicher Standard für Ausbildungssysteme für Gästeführer geschaffen, der alle Aspekte der qualitätsbezogenen Ausbildung (z. B. Rahmenplan, Ausbildungsort sowie Ausbilder) zum Gästeführer erfasst. Dadurch wird dem Reisenden bzw. dem Reiseveranstalter die Möglichkeit gegeben, Angebote zu vergleichen und die darin aufgeführten Leistungen einzufordern.

Um diesen Anforderungen der Norm gerecht zu werden, hat DIN CERTCO ein entsprechendes Zertifizierungsprogramm entwickelt. Dieses enthält die Bedingungen, unter denen ein Ausbildungsanbieter für Gästeführer durch einen unabhängigen Gutachter geprüft, durch DIN CERTCO bewertet und zertifiziert werden kann.
Der Weg zum Zeichen
Die Prüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen und wird durch einen von DIN CERTCO anerkannten Gutachter vorgenommen.
Dokumentenprüfung
Mit Antragstellung müssen Selbstauskünfte und Unterlagen eingereicht werden (z. B. Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen, Nachweise über erforderliche Personalqualifikationen). Auf deren Grundlage wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die angestrebte Zertifizierung und für eine Vor-Ort-Begutachtung erfüllt sind.
Vor-Ort-Begutachtung
Die Vor-Ort-Begutachtung umfasst die folgenden Punkte:
Auditierungsgespräch mit dem verantwortlichen Leiter bzw. dem Fachpersonal
- Begutachtung von Einrichtung, Ausrüstung etc.
- Besichtigung mindestens eines Ausbildungsortes
- Überprüfung der vom Dienstleister abgegebenen Selbstauskünfte
- Akten- und Dokumenteneinsicht
Zertifizierung

DIN CERTCO bewertet auf Basis des vom Gutachter eingereichten Prüfberichts, ob der Anbieter alle festgelegten Anforderungen erfüllt. Bei positivem Bewertungsergebnis wird das Zertifikat vergeben und das Nutzungsrecht für das Qualitätszeichen erteilt.
Überwachung
Anbieter für Ausbildungssysteme für Gästeführer werden von DIN CERTCO während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats überwacht, d. h., es wird überprüft, ob sie weiterhin den festgelegten Anforderungen entsprechen.
Zur Aufrechterhaltung des Zertifikats ist der Zertifikatinhaber u. a. verpflichtet, Änderungen zu melden, die eine Einschränkung oder Erweiterung des zertifizierten Dienstleistungsumfangs bzw. der geforderten Personalqualifikationen betreffen. Diese Angaben können eine erneute Vor-Ort-Begutachtung erforderlich machen.
Dokumente
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DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH