DINCERTCO verfügbar in folgenden Sprachen:
oder wählen Sie Ihr TÜV Rheinland Land / Ihre Region aus:
DINCERTCO verfügbar in folgenden Sprachen:
oder wählen Sie Ihr TÜV Rheinland Land / Ihre Region aus:
VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierter Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH)

VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierter Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH)

Die Bewertung der Trinkwasserbeschaffenheit sowie der Einhaltung der allgemein anerkannte Regeln der Technik bei Planung, Errichtung und Betrieb einer Trinkwasser-Installation setzt eine entsprechende Fachkunde (Berufsausbildung und Berufserfahrung) der beurteilenden Personen voraus. Diese Personen müssen jederzeit in der Lage sein, die geforderte Qualifikation nachzuweisen.

Zur Anwendung der Richtlinienreihe VDI 6023 ist ergänzend zur einschlägigen, abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufserfahrung eine zusätzliche Qualifikation im Bereich der Trinkwasserhygiene erforderlich.

Mit dem VDI-Zeichen auf der sicheren Seite

VDI-Zeichen

Ingenieure, Meister oder staatlich geprüfte Techniker geeigneter Fachrichtungen haben erstmals die Möglichkeit, ihren Auftraggebern diese Qualifikation durch ein VDI-Zertifikat von DIN CERTCO nachzuweisen. Nur der VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierte Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH) ist berechtigt, bei bestandener Erstinspektion der Trinkwasser-Installation nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 das Prüfzeichen "nach VDI-Richtlinie geprüft" des VDI zu vergeben.

Vertrauen ist gut - VDI-BTGA-ZVSHK-zertifiziert ist besser!

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Erhöhen Sie das Vertrauen in Ihre Fachkompetenz
  • Nutzen Sie hierfür das hohe Ansehen im In- und Ausland der Marke VDI
  • Das Zertifikat, der personalisierte Ausweis und die zentrale Aufnahme in die DIN CERTCO-Datenbank sorgen für größtmögliche Transparenz
  • Sichern Sie sich Markt- und Wettbewerbsvorteile bei der (öffentlichen) Vergabe von Aufträgen
  • Geben Sie Personalverantwortlichen im Unternehmen eine Entscheidungshilfe
  • Nutzen Sie die Personenzertifizierung als Weiterbildung im Rahmen eines QM-Systems
  • Bestätigen Sie die Aktualität Ihres Wissens bzw. das Ihrer Mitarbeiter

Prüfgrundlagen für den VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierter Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH)

Prüfgrundlagen für den VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierter Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH)

Prüfgrundlage für die Zertifizierung von VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierten Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH) ist das DIN CERTCO-Zertifizierungsprogramm "Personen zur Durchführung von Gefährdungsanalysen an Trinkwasser-Installationen (VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierter Sachverständige Trinkwasserhygiene TWH)", welches in Kooperation mit der VDI - Gesellschaft für Bauen und Gebäudetechnik (VDI-GBG), dem BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V., dem ZVSHK - Zentralverband Sanitär Heizung Klima und dem DIN CERTCO-Zertifizierungsausschuss ZA-Hygiene erstellt wurde. Folgende Dokumente sind Grundlage für die Ausbildung, Prüfung und Zertifizierung:

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung

Alle Teilnehmer müssen über eine Fachausbildung (Ingenieurausbildung (es gelten die Kriterien der FEANI, siehe www.feani.org ), Meister oder staatlich geprüfter Techniker im SHK-Handwerk) in der Fachrichtung TGA, Umwelt- und Hygienetechnik, Versorgungstechnik, Energie- und Gebäudetechnik oder Verfahrenstechnik verfügen. Zusätzlich wird eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung gefordert (näheres hierzu siehe Zertifizierungsprogramm).

Darüber hinaus müssen sie eine bestandene Hygiene-Prüfung der Kategorie A durch eine VDI-Urkunde nach VDI 6023 Blatt 2 nachweisen und Tätigkeitsnachweise über eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung mit Trinkwasser-Installationen als Vollzeittätigkeit (alternativ über Arbeitszeugnisse, Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers oder Referenzen freiberuflicher Tätigkeiten) einreichen.

Prüfung und Zertifizierung

Ausweis VDI-geprüfter Fachingenieur RLQ

Der Nachweis der theoretischen Fachkenntnisse und der praktischen Fähigkeiten erfolgt im Rahmen einer schriftlichen und praktischen Prüfung.

Bei positiver Bewertung der Prüfungsergebnisse durch DIN CERTCO erhält der VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierte Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH) ein Zertifikat, das eine Gültigkeit von 5 Jahren hat. Darüber hinaus bekommt er das Zeichennutzungsrecht für das VDI-Zeichen "nach VDI-Richtlinie geprüft" in Zusammenhang mit der Prüfung von Trinkwasser-Installationen nach VDI-BTGA-ZVSHK 6023 Blatt 2 sowie einen Ausweis zur Dokumentation seiner Qualifikation Vor-Ort. Das VDI-Zertifikat bestätigt ihm die Qualifikation zur eigenständigen

  • Prüfung der geplanten Ausführung
  • Baubegleitung während der Ausführung
  • Hygiene-Erstinspektion vor der Abnahme mit Vergabe des Gütesiegels „Trinwasser-Installation geprüft nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2"
  • Festlegung von Probenahmestellen für Trinkwasseruntersuchungen
  • Erarbeitung von Gefährdungsanalysen nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Die Registernummer zur eindeutigen Identifizierung des VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierten Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH) hat folgenden Aufbau: PZ-TWH-000.

VDI-Stempel und VDI-Online-Bibliothek (VDI-VOB)

VDI-Stempel

Alle VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierten Sachverständigen TWH erhalten auf Antrag von der VDI-GBG einen personenbezogenen (über die Registernummer) Stempel zur Nutzung im Rahmen der Tätigkeiten als VDI-BTGA-ZVSHK-geprüften Sachverständigen TWH. Er darf hierbei im Schriftverkehr, insbesondere für Gutachten im Tätigkeitsbereich der VDI-/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 eingesetzt werden. Ein Einsatz in anderen Themenbereichen ist jedoch unzulässig. Die Nutzungsdauer des Stempels ist an die Gültigkeit des Zertifikats gebunden und erlischt spätestens mit Ablauf der Zertifizierung, sofern kein neuer Stempel beantragt wird.

Zusätzlich erhalten alle VDI-BTGA-ZVSHK-geprüften Sachverständigen TWH über die VDI-Online-Bibliothek (VDI-VOB) einen personenbezogenen Zugang zu den aktuellen Ausgaben der Richtlinienreihe VDI 60232. Damit sind sie immer auf dem aktuellen Stand der Richtlinie zum Nutzen ihrer Kunden.

Aufrechterhaltung der Fachkenntnisse

Während der Gültigkeit des Zertifikats muss der VDI/BTGA/ZVSHK-zertifizierte Sachverständige TWH regelmäßig nachweisen, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 anwendet. Nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats kann auf Antrag des Zertifikatinhabers die Gültigkeit des Zertifikats um weitere 5 Jahre verlängert werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Einzelpersonen können durch die Personenzertifizierung ihre Kompetenz hervorheben und nachvollziehbar darlegen. Im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems kann die Personenzertifizierung bei der Erfüllung des Elements Qualifikation hilfreich sein. Mit dem Zertifikat kann der Fachmann darüber hinaus darstellen, dass seine Kenntnisse in Bezug auf die VDI/BTGA/ZVSHK 6023 immer "up to date" sind - das schafft Vertrauen!

FAQ - Frequently Asked Questions

Alle anzeigen Ausblenden

An wen wendet sich die Zertifizierung zum VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierten Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH)

Die Zertifizierung zum "VDI-BTGA-ZVSHK-geprüften Sachverständigen Trinkwasserhygiene (TWH)" ist eine personengebundene Zertifizierung. Sie richtet sich an Ingenieure, Meister oder staatlich geprüfte Techniker geeigneter Fachrichtungen und mehrjährigen Erfahrungen bei der Erstellung von Gutachten mit Gefärdungsanalysen in der Trinkwasserversorgung.

Können sich auch Unternehmen nach der VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 zertifizieren lassen?

Nein, bei der Zertifizierung zum VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierten Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH) handelt es sich um eine Personenenzertifizierung. Sie bezieht sich daher ausschließlich auf die personengebundenen Qualifikationen. Selbstverständlich können sich aber mehrere oder alle entsprechend qualifizierten Personen eines Unternehmens zertifizieren lassen.

Woher weiß man, ob man zur Prüfung zugelassen werden kann?

In unserem Zertifizierungsprogramm finden Sie die Anforderungen und die hierfür erforderlichen Dokumente zum Einreichen. Gerne können Sie uns auch direkt kontaktieren. Nach Eingang der Antragsunterlagen und positiver Bewertung dieser, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, worin der Prüfungstermin und Ort mitgeteilt wird. Diese Auftragsbestätigung gilt auch als Zulassung zur Prüfung. Das Schreiben muss zur Prüfung nicht mitgebracht/vorgezeigt werden.

Welche Schulungen der Kategorie A können für die Zulassung verwendet werden?

Eine Schulung der Kategorie A kann im Rahmen der Zulassungsprüfung nur dann anerkannt werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Schulung bei einem vom VDI anerkannten Schulungspartner absolviert wurden und wenn sie auf Basis der aktuellen Richtlinie erfolgte.

Sofern die Schulung vorher stattgefunden hat, muss der Nachweis über eine entsprechende Auffrischungsschulung erfolgen. Entsprechende Schulungen bieten die vom VDI anerkannten Schulungspartner an.

Welche laufenden Gebühren gibt es nach Abschluss der Erstzertifizierung?

Ab dem Folgejahr der Erstzertifizierung wird pauschal eine kalenderjährliche Nutzungsgebühr für das Zertifikat und das VDI-Zeichen"" erhoben. Welche Leistungen hiermit noch abgedeckt sind, entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Gebührenordnung.

Außerdem fordert die VDI-Zertifizierung regelmäßige Überwachungsmaßnahmen (im dritten Jahr) wie z. B. fachbezogene Arbeiten, Ausarbeitungen, Planungen, Weiterbildungen, sowie eine Verlängerung der Zertifizierung nach fünf Jahren.

Wer ist Inhaber des Zertifikats?

Es ist eine personengebundene Zertifizierung. Vertragspartner und somit Haftender des Zertifikats ist letztlich der, der die Rechnung begleicht. Wird die Rechnung auf eine Privatperson ausgestellt, so haftet diese. Bei ngstellung auf eine Firma ist diese verantwortlich und muss den Antrag mit Firmenstempel signieren.

Grundsätzlich kann das Zertifikat auch auf eine Privatperson mit Rechnungstellung an die Firma oder umgekehrt erfolgen.

Was passiert, wenn jemand trotz Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen nicht an der Prüfung teilnehmen kann?

Grundsätzlich bleibt die Zulassung zur Prüfung bestehen und der Antragsteller kann an einem der nachfolgenden Termine an der Prüfung teilnehmen. Erst wenn an 3 angebotenen Prüfungsterminen keine Teilnahme erfolgt, wird das Verfahren gebührenpflichtig abgebrochen. In diesem Fall muss ein neuer Antrag auf Erstzertifizierung gestellt werden.

Wann erfolgt die Abrechnung bei DIN CERTCO?

Die Rechnung wird nach Abschluss des Verfahrens mit dem Zertifikat und dem Ausweis zugesandt. Vorkasse-Rechnungen sind auf Wunsch oder in Einzelfällen möglich.

Warum gibt es eine Lizenzgebühr?

Ab dem Folgejahr der Erstzertifizierung wird pauschal eine kalenderjährliche Nutzungsgebühr für das Zeichen "VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierter Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH)" erhoben. Welche Leistungen hiermit noch abgedeckt sind, entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Gebührenordnung.

Was passiert, wenn ich als Mitarbeiter das Unternehmen verlasse bzw. wechsel?

Das Zertifikat kann grundsätzlich auf den neuen Arbeitgeber oder auf eine Privatperson umgeschrieben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der vorherige Arbeitgeber einer Umschreibung mittels einer Einverständniserklärung zustimmt. Sollte die Einverständniserklärung nicht vorliegen, so ist eine Erstzertifizierung mit neuer Registernummer ohne erneute Prüfung möglich.

Bei einer Umschreibung von einer Privatperson auf die Firma ist eine Einverständniserklärung nicht erforderlich.

In beiden Fällen muss ein Antrag auf Umschreibung gestellt werden.

Was sind die Vorteile als "VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierter Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH)"?

  • Erhöhen Sie das Vertrauen in Ihre Fachkompetenz.
  • Nutzen Sie hierfür das hohe Ansehen im In- und Ausland der Marke VDI.
  • Das Zertifikat, der personalisierte Ausweis und die zentrale Aufnahme in die DIN CERTCO-Datenbank sorgen für größtmögliche Transparenz.
  • Sichern Sie sich Markt- und Wettbewerbsvorteile bei der (öffentlichen) Vergabe von Aufträgen.
  • Geben Sie Personalverantwortlichen im Unternehmen eine Entscheidungshilfe.
  • Nutzen Sie die Personenzertifizierung als Weiterbildung im Rahmen eines QM-Systems.
  • Bestätigen Sie die Aktualität Ihres Wissens bzw. das Ihrer Mitarbeiter.
  • Aufnahme in unsere Online Datenbank als DIN-Geprüfter Fachplaner für barrierefreies Bauen inklusive der Darstellung Ihres Firmenlogos, welche gerne für Recherchen genutzt wird.
  • DIN CERTCO als unabhängige und neutrale Zertifizierungsstelle bestätigt Ihre Qualifikation.

Kann ich als Laie bzw. Quereinsteiger ohne Berufserfahrung zugelassen werden?

Nein, die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf Grundlage der langjährigen (mind. fünf Jahre) Berufserfahrungen mit Tätigkeitsschwerpunkt in der Trinkwasser-Installationen, dabei Beteiligung an mindestens fünf einschlägigen Gutachten (Erfahrungen in der Erstellung von Gefährdungsanalysen und/oder der Sanierung von Trinkwasser-Installationen).

Muss ich am Lehrgang teilnehmen, um an der Prüfung zugelassen werden zu können?

Nein, die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf Grundlage der langjährigen (mind. fünf Jahre) Berufserfahrungen mit Tätigkeitsschwerpunkt in der Trinkwasser-Installationen, dabei Beteiligung an mindestens fünf einschlägigen Gutachten (Erfahrungen in der Erstellung von Gefährdungsanalysen und/oder der Sanierung von Trinkwasser-Installationen).

Wie erfolgt die Prüfung und sind Hilfmittel erlaubt?

Die schriftliche Prüfung beinhaltet 21 Multiple Choice Fragen. Die simulierte praktische Prüfung erfolgt als gutachterliche Bewertung von in Bildmaterial dargestellten Teilen von Trinkwasser-Installationen ggf. mit Messprotokollen, Analysenberichten, Anlagendokumentation. Abschließend findet eine mündliche Prüfung als Fachgespräch statt. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt.

Wo muss ich mich anmelden?

Die Anmeldung zur Prüfung und Zertifizierung erfolgt über DIN CERTCO im Auftrag des VDI.

Dokumente

pdf Antrag auf Zertifizierung 238 KB Download
pdf Zertifizierungsprogramm Sachverständige Trinkwasserhygiene 550 KB Download
pdf Gebührenordnung 222 KB Download
pdf Merkblatt "Der Weg zum VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierten Sachverständigen Trinkwasserhygiene (TWH)" 269 KB Download
pdf Flyer Sachverständige Trinkwasserhygiene 484 KB Download
pdf Allgemeine Geschäftsbedingungen 273 KB Download
pdf Prüf-, Registrierungs- und Zertifizierungsordnung 258 KB Download

Zertifikatinhaber

VDI/BTGA/ZVSHK-zertifizierte Sachverständige TWH

Mehr lesen

Prüfungstermine

Alle Termine finden Sie unter Messen + Termine

Mehr lesen

Anerkannte Prüfer

VDI/BTGA/ZVSHK Sachverständige TWH

Mehr lesen

VDI-Schulungspartner

Wasserhygiene - Kategorie A

Mehr lesen

Schulungen Wasserhygiene

Kategorie A

Mehr lesen

Auffrischungs-Schulungen

Wie werde ich Referent

nach VDI/DVGW 6023

Mehr lesen

VDI 6023

VDI Gesellschaft für Bauen und Gebäudetechnik (VDI-GBG)

Mehr lesen

Blog:

Anforderungen an Sachverständige - liegt die Latte zu hoch?

Mehr lesen

VDI - aktuelle Prüferliste

Eine aktuelle Prüferliste ist beim VDI erhältlich.

Mehr lesen

Kontakt

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH