Die Bewertung der Trinkwasserbeschaffenheit sowie der Einhaltung der allgemein anerkannte Regeln der Technik bei Planung, Errichtung und Betrieb einer Trinkwasser-Installation setzt eine entsprechende Fachkunde (Berufsausbildung und Berufserfahrung) der beurteilenden Personen voraus. Diese Personen müssen jederzeit in der Lage sein, die geforderte Qualifikation nachzuweisen.
Zur Anwendung der Richtlinienreihe VDI 6023 ist ergänzend zur einschlägigen, abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufserfahrung eine zusätzliche Qualifikation im Bereich der Trinkwasserhygiene erforderlich.
Mit dem VDI-Zeichen auf der sicheren Seite

Ingenieure, Meister oder staatlich geprüfte Techniker geeigneter Fachrichtungen haben erstmals die Möglichkeit, ihren Auftraggebern diese Qualifikation durch ein VDI-Zertifikat von DIN CERTCO nachzuweisen. Nur der VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierte Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH) ist berechtigt, bei bestandener Erstinspektion der Trinkwasser-Installation nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 das Prüfzeichen "nach VDI-Richtlinie geprüft" des VDI zu vergeben.
Vertrauen ist gut - VDI-BTGA-ZVSHK-zertifiziert ist besser!
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Erhöhen Sie das Vertrauen in Ihre Fachkompetenz
- Nutzen Sie hierfür das hohe Ansehen im In- und Ausland der Marke VDI
- Das Zertifikat, der personalisierte Ausweis und die zentrale Aufnahme in die DIN CERTCO-Datenbank sorgen für größtmögliche Transparenz
- Sichern Sie sich Markt- und Wettbewerbsvorteile bei der (öffentlichen) Vergabe von Aufträgen
- Geben Sie Personalverantwortlichen im Unternehmen eine Entscheidungshilfe
- Nutzen Sie die Personenzertifizierung als Weiterbildung im Rahmen eines QM-Systems
- Bestätigen Sie die Aktualität Ihres Wissens bzw. das Ihrer Mitarbeiter
Prüfgrundlagen für den VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierter Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH)

Prüfgrundlage für die Zertifizierung von VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierten Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH) ist das DIN CERTCO-Zertifizierungsprogramm "Personen zur Durchführung von Gefährdungsanalysen an Trinkwasser-Installationen (VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierter Sachverständige Trinkwasserhygiene TWH)", welches in Kooperation mit der VDI - Gesellschaft für Bauen und Gebäudetechnik (VDI-GBG), dem BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V., dem ZVSHK - Zentralverband Sanitär Heizung Klima und dem DIN CERTCO-Zertifizierungsausschuss ZA-Hygiene erstellt wurde. Folgende Dokumente sind Grundlage für die Ausbildung, Prüfung und Zertifizierung:
- VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 "Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse"
Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung
Alle Teilnehmer müssen über eine Fachausbildung (Ingenieurausbildung (es gelten die Kriterien der FEANI, siehe www.feani.org ), Meister oder staatlich geprüfter Techniker im SHK-Handwerk) in der Fachrichtung TGA, Umwelt- und Hygienetechnik, Versorgungstechnik, Energie- und Gebäudetechnik oder Verfahrenstechnik verfügen. Zusätzlich wird eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung gefordert (näheres hierzu siehe Zertifizierungsprogramm).
Darüber hinaus müssen sie eine bestandene Hygiene-Prüfung der Kategorie A durch eine VDI-Urkunde nach VDI 6023 Blatt 2 nachweisen und Tätigkeitsnachweise über eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung mit Trinkwasser-Installationen als Vollzeittätigkeit (alternativ über Arbeitszeugnisse, Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers oder Referenzen freiberuflicher Tätigkeiten) einreichen.
Prüfung und Zertifizierung

Der Nachweis der theoretischen Fachkenntnisse und der praktischen Fähigkeiten erfolgt im Rahmen einer schriftlichen und praktischen Prüfung.
Bei positiver Bewertung der Prüfungsergebnisse durch DIN CERTCO erhält der VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierte Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH) ein Zertifikat, das eine Gültigkeit von 5 Jahren hat. Darüber hinaus bekommt er das Zeichennutzungsrecht für das VDI-Zeichen "nach VDI-Richtlinie geprüft" in Zusammenhang mit der Prüfung von Trinkwasser-Installationen nach VDI-BTGA-ZVSHK 6023 Blatt 2 sowie einen Ausweis zur Dokumentation seiner Qualifikation Vor-Ort. Das VDI-Zertifikat bestätigt ihm die Qualifikation zur eigenständigen
- Prüfung der geplanten Ausführung
- Baubegleitung während der Ausführung
- Hygiene-Erstinspektion vor der Abnahme mit Vergabe des Gütesiegels „Trinwasser-Installation geprüft nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2"
- Festlegung von Probenahmestellen für Trinkwasseruntersuchungen
- Erarbeitung von Gefährdungsanalysen nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Die Registernummer zur eindeutigen Identifizierung des VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierten Sachverständige Trinkwasserhygiene (TWH) hat folgenden Aufbau: PZ-TWH-000.
VDI-Stempel und VDI-Online-Bibliothek (VDI-VOB)

Alle VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierten Sachverständigen TWH erhalten auf Antrag von der VDI-GBG einen personenbezogenen (über die Registernummer) Stempel zur Nutzung im Rahmen der Tätigkeiten als VDI-BTGA-ZVSHK-geprüften Sachverständigen TWH. Er darf hierbei im Schriftverkehr, insbesondere für Gutachten im Tätigkeitsbereich der VDI-/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 eingesetzt werden. Ein Einsatz in anderen Themenbereichen ist jedoch unzulässig. Die Nutzungsdauer des Stempels ist an die Gültigkeit des Zertifikats gebunden und erlischt spätestens mit Ablauf der Zertifizierung, sofern kein neuer Stempel beantragt wird.
Zusätzlich erhalten alle VDI-BTGA-ZVSHK-geprüften Sachverständigen TWH über die VDI-Online-Bibliothek (VDI-VOB) einen personenbezogenen Zugang zu den aktuellen Ausgaben der Richtlinienreihe VDI 60232. Damit sind sie immer auf dem aktuellen Stand der Richtlinie zum Nutzen ihrer Kunden.
Aufrechterhaltung der Fachkenntnisse
Während der Gültigkeit des Zertifikats muss der VDI/BTGA/ZVSHK-zertifizierte Sachverständige TWH regelmäßig nachweisen, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 anwendet. Nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats kann auf Antrag des Zertifikatinhabers die Gültigkeit des Zertifikats um weitere 5 Jahre verlängert werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Einzelpersonen können durch die Personenzertifizierung ihre Kompetenz hervorheben und nachvollziehbar darlegen. Im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems kann die Personenzertifizierung bei der Erfüllung des Elements Qualifikation hilfreich sein. Mit dem Zertifikat kann der Fachmann darüber hinaus darstellen, dass seine Kenntnisse in Bezug auf die VDI/BTGA/ZVSHK 6023 immer "up to date" sind - das schafft Vertrauen!
FAQ - Frequently Asked Questions
Dokumente
Antrag auf Zertifizierung | 238 KB | Download | |
Zertifizierungsprogramm Sachverständige Trinkwasserhygiene | 550 KB | Download | |
Gebührenordnung | 222 KB | Download | |
Merkblatt "Der Weg zum VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierten Sachverständigen Trinkwasserhygiene (TWH)" | 269 KB | Download | |
Flyer Sachverständige Trinkwasserhygiene | 484 KB | Download | |
Allgemeine Geschäftsbedingungen | 273 KB | Download | |
Prüf-, Registrierungs- und Zertifizierungsordnung | 258 KB | Download |
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