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Tauchsport-Dienstleister
Zertifizierung von Tauchsport-Dienstleistern (Tauchbasen, Tauchclubs, Tauchvereine)
Für Freizeittaucher ist es schwierig, aus der Fülle von Dienstleistungsangeboten den passenden Anbieter auszuwählen. Verlässliche Aussagen wie eine Zertifizierung können den Kunden daher bei seiner Kaufentscheidung unterstützen. Das Vertrauen in die angebotene Leistung wird gestärkt und die Marktakzeptanz erhöht.
DIN CERTCO bietet die Zertifizierung und Klassifizierung von Tauchsport-Dienstleistern an und vergibt hierzu das Zertifizierungszeichen DIN CERTIFIED SERVICE PROVIDER - DIVING CENTER, das je nach Dienstleistungsumfang mit bis zu fünf Sternen ergänzt werden kann.
Mit dieser Zertifizierung erhalten Freizeittaucher und Unternehmen der Touristikbranche eine verlässliche Aussage über die Qualität sowie den Umfang des Dienstleistungsangebotes.
Zertifizierungsgrundlage
Das Zertifizierungsprogramm wurde erstellt auf Grundlage der Europäischen Norm:
- DIN EN 14467 "Dienstleistungen des Freizeittauchens - Anforderungen an Dienstleister des Freizeit-Gerätetauchens"
und den darin einbezogenen Europäischen Ausbildungsnormen für Freizeit-Gerätetaucher:
- DIN EN 14153-1 "Dienstleistungen des Freizeittauchens - Sicherheitsrelevante Mindestanforderungen an die Ausbildung von Freizeit-Gerätetauchern - Teil 1: Ausbildungsstufe 1 - Beaufsichtigter Taucher"
- DIN EN 14153-2 "Dienstleistungen des Freizeittauchens - Sicherheitsrelevante Mindestanforderungen an die Ausbildung von Freizeit-Gerätetauchern - Teil 2: Ausbildungsstufe 2 - Selbstständiger Taucher"
- DIN EN 14153-3 "Dienstleistungen des Freizeittauchens - Sicherheitsrelevante Mindestanforderungen an die Ausbildung von Freizeit-Gerätetauchern - Teil 3: Ausbildungsstufe 3 - Tauchgruppenleiter"
sowie der Europäischen Ausbildungsnorm für Tauchausbilder:
- DIN EN 14413-1 "Dienstleistungen des Freizeittauchens - Sicherheitsrelevante Mindestanforderungen an die Ausbildung von Tauchausbildern - Teil 1: Ausbildungsstufe 1"
- DIN EN 14413-2 "Dienstleistungen des Freizeittauchens - Sicherheitsrelevante Mindestanforderungen an die Ausbildung von Tauchausbildern - Teil 2: Ausbildungsstufe 2"
Im Rahmen der Zertifizierung wird eine Einstufung nach Qualität und Umfang der im Zertifizierungsprogramm festgeschriebenen 5-Sterne-Klassifizierung vorgenommen.
Verfahren
Die Prüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen und wird durch einen von DIN CERTCO anerkannten Gutachter vorgenommen:
Dokumentenprüfung
Mit Antragstellung müssen Selbstauskünfte und Unterlagen eingereicht werden (z. B. Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen, Nachweise über erforderliche Personalqualifikationen). Auf deren Grundlage wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die angestrebte Klassifizierung und für eine Vor-Ort-Begutachtung erfüllt sind.
Vor-Ort-Begutachtung
- Auditierungsgespräch mit dem verantwortlichen Leiter bzw. dem Fachpersonal,
- Begutachtung von Einrichtung, Ausrüstung, Tauchplätzen etc.,
- Überprüfung der vom Dienstleister abgegebenen Selbstauskünfte,
- Akten- und Dokumenteneinsicht.
DIN CERTCO bewertet auf Basis des vom Gutachter eingereichten Prüfberichts, ob der Anbieter alle festgelegten Anforderungen erfüllt. Bei positivem Bewertungsergebnis wird das Zertifikat vergeben und das Nutzungsrecht für das Qualitätszeichen erteilt.
Zertifizierte Tauchsport-Dienstleister werden von DIN CERTCO während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats überwacht, d. h., es wird überprüft, ob sie weiterhin den festgelegten Anforderungen entsprechen.
Zur Aufrechterhaltung des Zertifikats ist der Zertifikatinhaber u. a. verpflichtet, Änderungen zu melden, die eine Einschränkung oder Erweiterung des zertifizierten Dienstleistungsumfangs bzw. der geforderten Personalqualifikationen betreffen.
Nach vorgegebenen Zeitabständen sind eventuelle Änderungsdokumentationen bezüglich Verbandszugehörigkeit, Einrichtung, Personalqualifikation etc. einzureichen. Diese Angeben können eine erneute Vor-Ort-Begutachtung erforderlich machen.
