FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie können Händler/Vertreiber von Solar KEYMARK-zertifizierten Produkten die Solar KEYMARK nutzen?

Alle Zertifizierungsstellen sind gemäß ihrer Akkreditierung nach DIN EN 45011 dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass mit dem Zertifikat und dem vergebenen Zertifizierungszeichen kein Zeichenmissbrauch betrieben wird.

Das Zeichennutzungsrecht wird grundsätzlich nur dem Zertifikatinhaber gewährt, der ein ordnungsgemäßes Zertifizierungsverfahren durchlaufen hat.

Nichts desto trotz, erhalten auch die reinen Händler/Vertreiber von zertifizierten Sonnenkollektoren oder thermischen Solaranlagen die Möglichkeit, die Solar KEYMARK unter folgenden Bedingungen zu nutzen:

  1. Sie beantragen ein eigenes Solar KEYMARK-Zertifikat (OEM-Zertifikat) mit reduziertem Prüf- und Inspektionsaufwand und erhalten nach positivem Bewertungsergebnis das entsprechende Zeichennutzungsrecht.
  2. Sie verweisen eindeutig auf den Namen des Herstellers (Zertifikatinhaber) des Produktes und geben die dazugehörige Registernummer mit an. Die Produktbezeichnung des OEM-Kunden muss hierbei identisch mit der des Herstellers (Zertifikatinhaber) sein. 
    Wichtig: Es muss in diesem Fall alles vermieden werden, was den Eindruck erweckt, dass der Händler/Vertreiber der Zertifikatinhaber ist und über das Nutzungsrecht für die Solar KEYMARK verfügt.

Nur so wird das Vertrauen in die KEYMARK auch zukünftig sichergestellt und entsprechende Zeichenmissbräuche verhindert. Hierzu wurde im Solar KEYMARK Network nochmals bestätigt und beschlossen, dass alle zertifizierten Sonnenkollektoren mit der Solar KEYMARK und der Registernummer gekennzeichnet werden müssen. Auch dies dient dem Schutz des Zeichens und unseren ehrlichen Kunden.


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