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Einbruchhemmende Produkte
Es gibt normative Festlegungen über den Einbruchschutz an Fenstern, Türen oder Nachrüstelementen. Das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. hat im Bereich Einbruchschutz ein umfangreiches Regelwerk herausgegeben. Es enthält Festlegungen zu mechanischen Sicherungselementen wie
- Einbruchhemmende Türen und Fenster
- Schutzbeschläge
- Profilzylinder
- Einsteckschlösser für Türen
- Angriffhemmende Verglasungen
- Türbeschläge
- Nachrüstelemente
Diese genormten Sicherungseinrichtungen sind in unterschiedliche Widerstandsklassen eingeteilt. Die Realität zeigt uns jedoch, dass die meisten der bei uns eingebauten Türen und Fenster noch nicht einmal der niedrigsten Widerstandsklasse entsprechen, obwohl sie angeblich eine "einbruchhemmende Wirkung" besitzen.
Mit dem DIN-Zeichen auf der sicheren Seite!
Das "DIN-Geprüft"-Zeichen - ein Zeichen, das für die Übereinstimmung mit den DIN-Normen steht - ist ein deutlicher Ausweis: Es zeigt, dass ein Produkt geprüft ist und seine Produktion einer unabhängigen und regelmäßigen Überwachung unterzogen wird. Als Grundlage für die Durchführung der Prüfung gelten DIN-Normen.
Prüf- und Zertifizierungsgrundlagen
Die Zertifizierungsinhalte und -verfahren sind in produktspezifischen Zertifizierungsprogrammen festgelegt, die Sie auf dieser Internetseite kostenfrei einsehen können. Folgende Normen sind Inhalt der Prüfung und Zertifizierung:
- DIN V ENV 1627 "Fenster, Türen, Abschlüsse - Einbruchhemmung"
- DIN 18106 "Einbruchhemmende Gitter"
- DIN V 18054 "Einbruchhemmende Fenster"
- DIN V 18103 "Einbruchhemmende Türen"
- DIN 18251-1 "Einsteckschlösser für gefalzte Türen"
- DIN 18251-2 "Einsteckschlösser für Rohrrahmentüren"
- DIN 18251-3 "Einsteckschlösser als Mehrfachverriegelung"
- DIN 18104 "Einbruchhemmende Nachrüstprodukte"
- DIN 18252 "Profilzylinder für Türschlösser"
- DIN EN 356 "Sicherheitssonderverglasung"
- DIN EN 1906 "Schlösser und Baubeschläge Türdrücker und Türknäufe"
Prüfung und Bewertung
DIN CERTCO führt die Begutachtung und Bewertung der Produkte durch und ist für die Überwachung auf Herstellerseite verantwortlich.
Nach erfolgreicher Prüfung und Bewertung der Produkte erhält der Hersteller ein Zertifikat, das dazu berechtigt, auf den Produkten das DIN-Geprüft-Zeichen in Verbindung mit einer Registernummer anzubringen. Die Registernummer gewährleistet die Rückverfolgbarkeit der Produkte bis zum Hersteller. Der bei den Produkten Fenster, Türen und Nachrüstelement im Prüfzeichen integrierte Zusatz "EINBRUCHHEMMEND" macht den Zweck der Zertifizierung jedem deutlich.
Die Verzeichnisse der bundesweiten Kommission Polizeilich Kriminalprävention (KPK-Verzeichnisse) listen auf, welche Hersteller und welche Produkte das DIN-Geprüft-Zeichen führen dürfen.
Das "DIN-Geprüft"-Zeichen ist der augenscheinliche Beleg für die Konformität der einbruchhemmenden Bauteile mit den Anforderungen der Normen. Zudem weist es die Zugehörigkeit der Produkte zu den jeweiligen Widerstandsklassen nach.
