Zur Durchführung von Zertifizierungsverfahren gehört die Zusammenarbeit mit geeigneten (kompetenten) Prüflaboratorien bzw. Inspektionsstellen und externen Experten.
Der Kompetenznachweis von Prüflaboratorien bzw. Inspektionsstellen richtet sich hierbei nach den Anforderungen der internationalen Normen
- DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ bzw.
- DIN EN ISO/IEC 17020 „Konformitätsbewertung – Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen“
Hierbei werden Akkreditierungen unabhängiger Akkreditierungsstellen oder Anerkennungen behördlicher Stellen berücksichtigt.
Der Weg zur Zusammenarbeit
Der Antrag auf Zusammenarbeit wird vom Prüflaboratorium oder der Inspektionsstelle schriftlich an DIN CERTCO gerichtet. DIN CERTCO prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob die für die Anerkennung bestehenden allgemeinen Voraussetzungen erfüllt werden.
Liegt eine Akkreditierung des Prüflaboratoriums für das beantragte Prüfgebiet vor, wird sich in der Regel auf die Prüfung der Akkreditierungsunterlagen sowie des QM-Handbuches des Antragstellers beschränkt.
Ein Prüflaboratorium bzw. die Inspektionsstelle unterliegt einer regelmäßigen Überwachung innerhalb von 5 Jahren, um sicherzustellen, dass die Qualitätsanforderungen weiterhin erfüllt werden. Dies beinhaltet zum einen Unterlagenprüfungen, aber auch die Teilnahme an Erfahrungsaustauschkreisen sowie Ringprüfungen bzw. Witness-Audits für Inspektionsstellen.
Dokumente
| Allgemeine Geschäftsbedingungen | 198 KB | Download | |
| Allgemeine Bedingungen für die Anerkennung und Zusammenarbeit mit Prüflaboratorien und Inspektionsstellen | 90 KB | Download | |
| Antrag auf Anerkennung | 306 KB | Download | |
| Gebührenordnung für Prüflaboratorien und Inspektionsstellen | 143 KB | Download | |
| Prüfungs-, Registrierungs-, und Zertifizierungsordnung | 258 KB | Download | |
| Selbstverpflichtungserklärung | 19 KB | Download |
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DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH
