Der Weg zum Zeichen DIN-Geprüft

Die Prüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen und wird durch einen von DIN CERTCO anerkannten Gutachter vorgenommen.

Dokumentenprüfung

Mit Antragstellung müssen Selbstauskünfte und Unterlagen eingereicht werden (z. B. Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen, Nachweise über erforderliche Personalqualifikationen). Auf deren Grundlage wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die angestrebte Zertifizierung und für eine Vor-Ort-Begutachtung erfüllt sind.

Vor-Ort-Begutachtung

Die Vor-Ort-Begutachtung umfasst die folgenden Punkte:

  • Auditierungsgespräch mit dem verantwortlichen Leiter bzw. dem Fachpersonal
  • Begutachtung von Einrichtung, Ausrüstung etc.
  • Besichtigung mindestens eines Ausbildungsortes
  • Überprüfung der vom Dienstleister abgegebenen Selbstauskünfte
  • Akten- und Dokumenteneinsicht

Zertifizierung

DIN CERTCO bewertet auf Basis des vom Gutachter eingereichten Prüfberichts, ob der Anbieter alle festgelegten Anforderungen erfüllt. Bei positivem Bewertungsergebnis wird das Zertifikat vergeben und das Nutzungsrecht für das Qualitätszeichen erteilt.


Überwachung

Anbieter für Ausbildungssysteme für Gästeführer werden von DIN CERTCO während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats überwacht, d. h., es wird überprüft, ob sie weiterhin den festgelegten Anforderungen entsprechen.

Zur Aufrechterhaltung des Zertifikats ist der Zertifikatinhaber u. a. verpflichtet, Änderungen zu melden, die eine Einschränkung oder Erweiterung des zertifizierten Dienstleistungsumfangs bzw. der geforderten Personalqualifikationen betreffen. Diese Angaben können eine erneute Vor-Ort-Begutachtung erforderlich machen.

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