Das GS-Zeichen

Das GS-Zeichen (GS = geprüfte Sicherheit) ist ein anerkanntes Sicherheitszeichen, das weit über die Grenzen Deutschlands Beachtung findet. Im Bereich des Verbraucher- und Arbeitsschutzes soll es die Gewähr dafür bieten, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen eines technischen Arbeitsmittels erfüllt und durch eine unabhängige (zugelassene) Stelle geprüft und regelmäßig überwacht werden. Das Zeichen basiert auf dem Gerätesicherheitsgesetz, GSG.


Das GSG regelt das Inverkehrbringen technischer Arbeitsmittel, die nur dann gehandelt werden dürfen, wenn sie den sicherheitstechnischen und sonstigen Anforderungen entsprechen.

Unter dem Begriff des technischen Arbeitsmittels versteht das GSG eine Arbeitseinrichtung, die gehandhabt, bedient und betätigt werden muss, um damit aktiv Arbeit zu leisten. Sie muss "verwendungsfertig" sein, d. h. sie wird komplett geliefert und sollte so, wie sie geliefert wird, verwendet werden.

Durch eine Bauartprüfung an einem Baumuster wird festgestellt, ob es den Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzes entspricht. Hierzu wird bei einer durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zugelassenen Stelle eine freiwillige sicherheitstechnische Überprüfung des Produktes durchgeführt.

Die zugelassene Stelle muss durch Kontrollmaßnahmen sicherstellen, dass nur dem Baumuster entsprechende Produkte in den Verkehr gebracht werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, darf der Hersteller sein Produkt mit dem "GS = geprüfte Sicherheit"-Zeichen versehen. Eine Kennzeichnung mit dem GS-Zeichen, die nicht auf der Prüfung und Bewertung durch eine zugelassene Stelle basiert, ist nicht zulässig.

Das GS-Zeichen hat sich seit vielen Jahren bewährt. Es leistet einen wirksamen Beitrag zum Verbraucherschutz und unterstützt den Handel bei seiner Verpflichtung, dem Verbraucher sichere Produkte anzubieten. Es liegt im Interesse des Handels und entspricht seiner gesetzlichen Verpflichtung, durch eigene Schritte einen Beitrag gegen die missbräuchliche Verwendung des GS-Zeichens zu leisten.

DIN CERTCO ist zugelassene Stelle im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes und führt Zertifizierungen in folgenden Produktbereichen durch:

  • Be- und Entlüftungsgeräte (ohne Schutz gegen Kontamination)
  • Heizgeräte und -einrichtungen
  • Sportgeräte
  • Spielplatzgeräte
  • Augenschutzgeräte
  • Kfz-Zubehör

Um das GS-Zeichen zu erhalten, muss das Produkt von einem unabhängigen Prüflabor geprüft werden, das von DIN CERTCO auf der Grundlage einer ZLS- bzw. ZLG-Akkreditierung anerkannt ist. Dieser Prüfbericht kann gleichzeitig die Grundlage für die Vergabe des DIN-Geprüft-Zeichens bilden.

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