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Aufnahme eines Sonnenkollektors in die BAFA-Liste
Folgende Unterlagen/Nachweise benötigt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Aufnahme eines Sonnenkollektors in die Liste der förderbaren Kollektoren:
- Solar KEYMARK-Zertifikat (wird von einer akkreditierten und bevollmächtigten Zertifizierungsstelle (www.solarkeymark.org) erstellt.
- Prüfbericht nach DIN EN 12975 (wird von einem akkreditierten Prüfinstitut erstellt). Bei OEM-Kollektoren wird der Prüfbericht umgeschrieben.
- Nachweis über jährlichen Kollektormindestertrag von 525 kWh/m² für den „Standort Würzburg" (wird von einem akkreditierten Prüfinstitut erstellt)
- Gewährleistung der Kriterien des RAL-Umweltzeichens UZ 73 (Blauer Engel) anhand einer Herstellererklärung
