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Anzündhilfen
Jahr für Jahr kommt es beim Grillen auf Grund einer ungeeigneten oder unsachgemäß verwendeten Grillausrüstung zu schweren Grillunfällen. Insbesondere von falsch verwendeten flüssigen Anzündhilfen geht hierbei eine große Gefahr aus.
So entsteht z. B. durch die Verdunstung von flüssigen Brennstoffen ein hochexplosives und brennbares Gas/Luft-Gemisch. Beim Anzünden der Grillholzkohle kommt es dann zu einer Verpuffung, die Ursache von schweren Brandverletzungen ist. Durch einen Flammenrückschlag kann sogar der gesamte Brennstoffbehälter (z. B. Spiritusflasche, Benzinkanister) in der Hand explodieren und zu schwersten Brandverletzungen am ganzen Körper führen.
Die gesundheitsgefährdenden oder giftigen Verdampfungs- und Schwelprodukte einiger Anzündhilfen können ferner die Lebensmittel verderben, wenn das Grillgut vor deren vollständigen Verbrennung aufgelegt wird.
Vertrauen ist gut - DIN-Geprüft ist sicher!
Die Europäische Norm:
DIN EN 1860-3 "Geräte, feste Brennstoffe und Anzündhilfen zum Grillen - Teil 3: Anzündhilfen für Grill-Holzkohle und Grillholzkohlebriketts; Anforderungen und Prüfverfahren"
beschreibt die Eigenschaften, die sichere Anzündhilfen aufweisen sollten. Neben dem Flammpunkt spielt insbesondere die chemische Zusammensetzung hierbei eine wesentliche Rolle. Sichere Anzündhilfen dürfen hiernach beim Abbrennen keine gesundheitlich relevanten Mengen von giftigen oder gefährlichen Stoffen abgeben.
Verbraucher sollten daher bei der Wahl ihrer Anzündhilfen auf das "DIN-Geprüft"-Zeichen achten! Es steht seit vielen Jahren für eine erfolgreiche Prüfung und Zertifizierung, die durch neutrale und unabhängige Stelle durchgeführt wurde. Mit dem "DIN-Geprüft"-Zeichen und der dazugehörigen Registernummer (5Z000) gekennzeichnete Anzündhilfen können weder verpuffen, noch explodieren und auch keine Geschmacksbeeinträchtigungen verursachen.
