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Anerkennung von Prüflaboratorien und Gutachtern
Zur Durchführung von Zertifizierungsverfahren sowie Prüfungen gehört die Zusammenarbeit mit geeigneten (kompetenten) Prüflaboratorien/Überwachungsstellen und externen Gutachtern. In Anerkennung der Entwicklung von Normen über die Akkreditierung von Prüflaboratorien und Überwachungsstellen ist DIN CERTCO gehalten, diese Normen anzuwenden.
DIN CERTCO arbeitet nur mit von ihr anerkannten Prüflaboratorien und Gutachtern zusammen.
Ein Antrag auf Anerkennung wird vom Prüflaboratorium/Gutachter schriftlich an DIN CERTCO gerichtet. DIN CERTCO prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob die für die Anerkennung bestehenden allgemeinen Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Begutachtung des Prüflaboratoriums richtet sich nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17025.
Bei der Beurteilung der Prüflaboratorien können Akkreditierungen unabhängiger Akkreditierungsstellen oder auch Anerkennungen (vielfach auch als Bestimmungen, Bezeichnungen, Notifizierungen bezeichnet) behördlicher Stellen berücksichtigt werden. Eine solche Berücksichtigung ersetzt jedoch nicht die Anerkennung durch DIN CERTCO und die Erfüllung ggf. weiterer Faktoren wie:
- geeignete Ausstattung des Prüfstandes
- Vorliegen abgeschlossener Versicherungen hinsichtlich Haftung bei Fehlern
- regelmäßige Vornahme von Prüfungen und Überwachungen
- Teilnahme an Ringversuchen
- Teilnahme am Erfahrungsaustausch etc.
- Neutralität und Unabhängigkeit
Das entscheidende Kriterium für die Anerkennung ist die fachliche Qualifikation für die vorgesehene Zertifizierung. Alle anderen Kriterien sind diesem untergeordnet.
Liegt bereits eine einschlägige Akkreditierung des Prüflaboratoriums für das beantragte Prüfgebiet vor, kann ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren, das sich in der Regel auf die Prüfung der Akkreditierungsunterlagen sowie des QM-Handbuches des Antragstellers beschränkt, durchgeführt werden. Ansonsten wird in der Regel eine Begutachtung vor Ort erforderlich. Hierzu kann sich DIN CERTCO ggf. externer Begutachter bedienen.
Bei positivem Ergebnis der Begutachtung wird die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit DIN CERTCO/Prüflaboratorium/Gutachter“ abgeschlossen und das Prüflaboratorium/der Gutachter erhält eine entsprechende Anerkennungsurkunde.
Ein von DIN CERTCO anerkanntes Prüflaboratorium/anerkannter Gutachter unterliegt einer regelmäßigen Überwachung, um sicherzustellen, dass das Prüflaboratorium/der Gutachter weiterhin den Anerkennungsanforderungen entspricht.
