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Akkreditierungen und Anerkennungen im Augenschutz
Nach der europäischen Richtlinie für Persönliche Schutzausrüstung (EU-Richtlinie 89/868/EWG) müssen Augenschutzgeräte, bevor diese auf dem Europäischen Binnenmarkt in den Handel gebracht werden, geprüft und zertifiziert werden. Als benannte Stelle der EU-Kommission (Notified Body 0196) bewertet das DIN CERTCO PZA Augenschutzgeräte entsprechend der europäisch harmonisierten Standards und Normen und stellt EG-Baumusterprüfbescheinigungen als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung aus.
DIN CERTCO PZA ist ferner von der ZLS Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik akkreditiert und zur Vergabe des GS-Zeichens (GS = Geprüfte Sicherheit) nach dem Geräte- und Produkte-Sicherheitsgesetz (GPSG) berechtigt.
Schließlich verfügen wir auch für den freiwilligen Bereich über alle erforderlichen Akkreditierungen als Prüf- und Zertifizierungsstelle durch die DAP Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH (Registriernummer. DAP-ZE-2460.00), um den Herstellern nach erfolgreicher Prüfung und Bewertung das Führen der DIN-Konformitäts- und Qualitätszeichen zu erlauben. Viel international tätige Unternehmen nutzen weltweit das hohe Ansehen der DIN-Zeichen, um die gute und durch Prüftechnik nachgewiesene gleichbleibende Qualität ihrer Produkte deutlich zu machen.
